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Die Lohnabrechnung

Zeit ist Geld

§108 GewO Abs. 1

"Dem Arbeitnehmer ist bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu erteilen.[...]"

Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet seinen Arbeitnehmern eine Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung monatlich zu erstellen und auszuhändigen.

Der Arbeitgeber muss hierbei entscheiden, ob er die Abrechnungen für seine Arbeitnehmer selbst vornimmt, oder diese von einem externen fachkundigen Unternehmen erstellen lässt.


Eine Lohnabrechnung muss so aufgebaut sein, dass dem Mitarbeiter sein monatliches Entgelt einsehen kann. Zusätzlich müssen alle einbehaltenen Beträge für den Arbeitnehmer ersichtlich sein.

Da es sich bei der Lohnabrechnung um ein Dokument handelt, welches auch als Nachweis für die Einkommenssteuer dient, müssen folgende Daten ersichtlich sein:

  • Bruttolohn / Stundenlohn
  • sonstige Vergütungen ( 13./14. Monatsgehalt )
  • Sachzuwendungen ( z.B. Firmenwagen )
  • gezahlte Vorschüsse / Abschlagszahlungen
  • einbehaltene Abzüge für die Finanzverwaltung
  • Lohnsteuer
  • Kirchensteuer
  • Solidaritätszuschlag
  • einbehaltene Abzüge für die Krankenkasse
  • Krankenversicherung
  • Rentenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

Lohnabrechnung selbst erstellen

Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit mit diversen Lohnabrechnungsprogrammen die Lohnabrechnungen für seine Arbeitnehmer selbst vorzunehmen.

Dies stellt nicht selten eine vermeintlich schnelle und günstige Lösung dar, denn der Arbeitgeber muss den zeitlichen Aufwand berücksichtigen, der ihm bei der Erstellung der Lohn-und Gehaltsabrechnungen entsteht.

Gerade kleine Unternehmen stoßen gerade hier bei Besonderheiten wie z.B. Berechnung der Schonfrist bei Schwangerschaften, Erstellung von AAG-Anträgen ( Erstattungsantrag auf Aufwendungsausgleich ) bei den Krankenkassen für Krankheitstage der Mitarbeiter u.v.m.


Unternehmen, die Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen selbst erstellen haften direkt für fehlerhafte Abrechnungen.


Die Finanzbehörde, sowie die Deutsche Rentenversicherung prüfen alle vier Jahre die Lohnabrechnungen auf Ihre Richtigkeit.

Wurden unter Umständen fehlerhafte Abrechnungen erstellt kann es hierbei zu schmerzhaften Nachzahlungen kommen, die im schlimmsten Fall auch den Ruin des Unternehmens bedeuten können.

Power Lohn Deutschland als Partner in der Lohn- und Gehaltsabrechnung

Power Lohn ist Ihr kompetenter Partner in Sachen Lohn- und Gehaltsabrechnung. Unser Team aus fachkundigen und speziell geschulten Lohnbuchhaltern steht Ihnen gerne in Sachen Lohn und Gehalt zur Seite.


Neben laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen bieten wir Ihnen auch viele zusätzliche Dienstleistungen wie z.B. das Bescheinigungswesen. Dies spart Ihnen als Unternehmer viel Zeit und Geld.


Gerade als Start-Up Unternehmen benötigen Sie diese Zeit, um Ihr Unternehmen weiter auszubauen und zum Erfolg führen zu können.


Power Lohn Deutschland überwacht für Sie alle nötigen Fristen und Termine.

Unsere Mitarbeiter verfügen über eigenes und umfangreiches Fachwissen und kann bei besonderen Fällen auf unser Expertenteam zurückgreifen.


Wir erstellen Ihnen für Ihre Arbeitnehmer die Lohn- und Gehaltsabrechnungen und Sie bestimmen, wann Sie diese erhalten möchten.

Sie entscheiden nicht nur wann Sie die Auswertungen erhalten möchten, sondern auch wie.

Erfahren Sie mehr hierzu in der Rubrik "Unsere Leistungen"



  • Jeder Arbeitgeber ist dazu verpflichtet seinen Angestellten eine Lohnabrechnung zu erstellen.


  • Selbst erstellte Lohnabrechnungen stellen häufig eine Kostenfalle dar.


  • Power Lohn Deutschland arbeitet mit Ihnen Hand in Hand und nimmt Ihnen diese schwere Kost ab.
Zeit ist Geld
Sandra Schupke Hamburg

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